Kennzeichenreservierung

Hinweise

Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird. Eine Verlängerung der Reservierung ist weder online noch durch einen Anruf bei der Zulassungsbehörde möglich! Nach Ablauf der Reservierungszeit kann das Wunschkennzeichen erneut für 90 Tage online reserviert werden.

Ausgewählte Kennzeichen sind personengebunden.
Der Name, auf den das Kennzeichen reserviert wird, muss mit dem künftigen Halter/der künftigen Halterin des Fahrzeugs übereinstimmen.

Es dürfen höchstens zwei Kennzeichen auf die gleiche Person reserviert werden. Weitere Reservierungen können von der Zulassungsbehörde storniert werden.

Motorräder:
Für Motorräder werden Kennzeichen der Größe 180-220 mm (Breite) x 200 mm (Höhe) ausgegeben (maximal 7 Stellen -Buchstaben und Ziffern- einschließlich Unterscheidungszeichen HP).
Leichtkrafträder (max. 125ccm/11kw) erhalten ein Kennzeichenschild der Größe 255x130 mm (maximal 8 Stellen -Buchstaben und Ziffern- einschließlich Unterscheidungszeichen HP).

Gebühren:
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 2,60 EUR (Reservierung) + 10,20 EUR (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

Rechtsanspruch:
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.